Behandlungskosten
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Vergewissern Sie sich vor der Behandlung bei ihrer Versicherung oder der eventuell vorhandenen privaten Zusatzversicherung, ob und in welchem Rahmen diese Erstattungen leisten
Für gesetzlich Krankenversicherte:
Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, inwieweit sie die Therapiekosten für eine Behandlung übernimmt. In der Regel werden die Therapien bei einem Heilpraktiker gar nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht. Es gibt inzwischen einige Krankenkassen, die bestimmte naturheilkundliche Verfahren anerkennen und anteilmäßig die Therapiekosten dafür übernehmen. Leider entscheidet das jede Kasse individuell, weshalb ich Ihnen empfehle, dies im Vorfeld schon zu klären.
Sind Sie privat zusatzversichert und haben Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten, beachten Sie bitte, dass auch die privaten Krankenversicherer die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen sehr unterschiedlich handhaben, deshalb gilt auch hier nachzufragen, welche Therapien von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Ich bemühe mich, die Untersuchungen und den Zeitaufwand so gering wie möglich zu halten. Da ich aber nicht Symptome behandele, sondern nach Ursachen suche um bestmögliche, individuelle Therapien vorschlagen zu können, ist ein gewisser Zeitaufwand nötig.
Wir entscheiden gemeinsam, welche Untersuchung im Labor beauftragt werden sollten. Ich kläre Sie natürlich vorher über die unter Umständen entstehenden Zusatzkosten auf.
Sie können bei mir in bar bezahlen oder Sie erhalten eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung des Betrages.